Reishield Bestellen

Datenschutz

Massgebendes Recht

Für Personendaten von Menschen in der Schweiz gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1). Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union wird auf dieser Seite nicht herangezogen, weil sie für diesen Markt nicht die massgebende Grundlage ist. Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte.

Welche Daten bearbeitet werden

Das Formular fragt zwei Angaben ab. Technisch kommen der Zeitpunkt der Absendung und der Markt dazu, für den die Seite geöffnet wurde.

Was nicht bearbeitet wird

Zahlungsdaten werden nicht erhoben: keine Kartennummer, keine Kontoverbindung, kein Passwort. Die Lieferadresse fragt das Formular ebenfalls nicht ab, sie wird erst am Telefon besprochen. Werbe-Cookies setzt diese Website keine, Analysewerkzeuge bindet sie nicht ein.

Zweck und Grundsätze

Bearbeitet wird allein zu dem Zweck, Ihre Rückrufbitte weiterzuleiten. Die Bearbeitung beschränkt sich auf das, was dafür nötig ist; die Daten werden nicht zweckentfremdet, nicht verkauft und nicht für Werbung Dritter verwendet.

Der Betreiber dieser Website ist nicht Partei des Kaufvertrags. Wie der Händler die Daten anschliessend bearbeitet, bestimmt er selbst und teilt es Ihnen mit.

Wer die Daten erhält

Empfänger ist der Händler, der Bestellungen für die Schweiz abwickelt; übermittelt werden die Angaben über das Partnernetzwerk, über das die Bestellung läuft. Dabei können Daten ins Ausland gelangen, weil der Händler nicht zwingend in der Schweiz sitzt – wer das nicht möchte, sollte das Formular nicht absenden.

Wie lange gespeichert wird

Auf dem Server dieser Website bleiben Vorname, Nummer und Zeitstempel so lange, wie es für Zuordnung und Abrechnung der Anfrage nötig ist, höchstens zwölf Monate; danach werden sie gelöscht. Wie lange der Händler aufbewahrt, richtet sich nach seinen eigenen Pflichten.

Ihre Rechte

Nach dem Datenschutzgesetz stehen Ihnen insbesondere zu:

Wie Sie die Rechte ausüben

Eine Nachricht an [email protected] genügt. Nennen Sie darin die eingetragene Telefonnummer und ungefähr den Tag der Absendung, damit sich die Anfrage zuordnen lässt. Soll auch der Händler löschen, richten Sie die Bitte zusätzlich an ihn; seine Angaben nennt er im Telefonat.